SEGELREISE durch Masurische Seenplatte
Yacht charter mit skipper
Die Masurischen Seen liegen im Nordosten von Polen. Die Seen sind durch Kanäle miteinander verbunden, so daß man lange Segeltouren von einigen hundert Kilometern zurücklegen kann. Die guten Windverhältnisse, die ursprüngliche Landschaft und Wasser in bester Badequalität machen für einen naturverbundenen Menschen jeden Segeltörn zu einem Erlebnis.
Unsere Tour unternehmen wir auf Segelyachten vom Typ SASANKA 660 , PEGAZ 737 und TANGO FAMILY unter Anweisung erfahrener Skipper mit Deutschkenntnissen. Jeweils sechs Personen, einschließlich des Skippers, übernachten während des Törns auf einem Boot. Die Verpflegung wird von der Crew aus angelieferten Lebensmitteln selbst zubereitet. Abends wird in kleinen Hafenstädten oder an Biwakplatzen vor Anker gegangen.
Die Segeltörns sind auch für polnische Teilnehmer vorgesehen. Während der Tour besteht ausreichend Zeit, sich näher kennenzulernen.
Es besteht eine Möglichkeit die Yacht mit einem Englisch bzw. Deutschsprachigen Skipper zu Chartern.
 

 DIE KOSTEN:
- Das Chartern (wie in der Preisliste)
- Der Skipper 35,--€ /pro Tag
 
1
  Yacht Tango Family 780
 Technische Daten

Die in Polen populärste Sechs-Mann-Kreuzeryacht.
Grosses, sicheres Cockpit. Hoher, komfortabler Innerraum.
Separate Sanitätskabine mit chemischem WC und mit Waschbecken.
 
 
 Baujahr 1999 Gesamtlänge 780 cm
 Breite 2,5 m Segelfläche 25 qm
 Tiefgang des Rumpfes 30 cm
 Tiefgang mit Schwert 140 cm
 Stehhöhe in der Kajüte 185 cm
 Typ des Schwertes schwer, drehbar
 Zahl der Kojen 3 einzelkojen, 2 doppelkojen
 Hilfsmotor Lamborghini oder Volvo Penta 10 ps
 
 Ausserdem
• Küche Mit Spülbecken
• ein großer Tisch
• Toilette Mit Chemieschem Wc
• Zwei Gefüllte Gasflaschen
• Versicherung
• Volle Batterie
 
 
  Preisliste Yachts Charter TANGO FAMILY 780
No. Woche
Termine
Preis
1/T
16.05-22.05
480,--€
2/T
23.05-29.05
480,--€
3/T
30.05-05.06
520,--€
4/T
06.06-12.06
520,--€
5/T
13.06-19.06
520,--€
6/T
20.06-26.06
520,--€
7/T
27.06-03.07
600,--€
8/T
04.07-10.07
600,--€
9/T
11.07-17.07
600,--€
10/T
18.07-24.07
600,--€
11/T
25.07-31.07
600,--€
12/T
01.08-07.08
600,--€
13/T
08.08-14.08
600,--€
14/T
15.08-21.08
600,--€
15/T
22.08-28.08
480,--€
16/T
29.08-04.09
480,--€
17/T
05.09-11.09
480,--€
18/T
12.09-18.09
480,--€
19/T
19.09-25.09
480,--€
 
Endreinigung:
20 €,-
Kaution:
200 €,-

Ermäßigungen:
• 5% für Reservierung bis 15.04.2003
• 5% ab zweiter und jeder nachfolgenden Woche

Im Charterpreis enthalten:
• Yacht mit voller Ausrüstung
• 10 l Treibstoff
• zwei gefüllte Gasflaschen
• Versicherung
• Volle Batterie

Übergaben: ab 18 Uhr, Rücknahmen bis 12 Uhr
Wichtig: Kostenloser Service auf dem ganzen Gebiet von Masurischen Seen

== oben ==
 

 Allgemeine Charterbedingungen von CAMP PISZ


 • Gegenstand der Verpflichtung des Reeders

 • Gegenstand der Verpflichtung des Charterers
 • Unterzeichnung des Chartervertrages
 • Jachtausrüstung
 • Vorschuss auf die Chartergebühr
 • Nachzahlung der Chartergebühr
 • Entrichtung der vollen Chartergebühr
 • Kündigung des Vertrages durch den Charterer
 • Garantiekaution
 • Seefahrtberechtigungen
 • Übernahme der Jacht durch den Charterer
 • Verzögerung der Übernahme der Jacht durch den Charterer
 • Verzögerung der Übergabe der Jacht durch den Reeder
 • Unmöglichkeit der Leistung
 • Vorzeitige Übergabe der Jacht an den Charterer
 • Verlust- und Beschädigungsrisiko
 • Beschränkungen der Jachtverfügung
 • Übernahme der Jacht durch den Reeder
 • Verzögerung der Übergabe der Jacht durch den Charterer
 • Beschädigungen und Ausrüstungsmängel
 • Übergabe der Jacht in einem Zustand, der ihre Benutzung unmöglich macht
 • Übergabe einer unaufgeräumten Jacht
 • Schlussbestimmungen
 


1. Gegenstand der Verpflichtung des Reeders
Der Reeder ist verpflichtet, die in § 1 des Vertrages bestimmte Jacht segelfertig und mit leistungsfähigem Motor zum Zeitpunkt des Charterbeginns im Hafen in Pisz an den Charterer zu übergeben und sie bei Ablauf der Charterdauer von dem Charterer zu übernehmen. (zurück)

2. Gegenstand der Verpflichtung des Charterers
Der Charterer ist verpflichtet, eine Chartergebühr und eine Garantiekaution entsprechend den Bestimmungen der "Allgemeinen Charterbedingungen" zu entrichten, die Jacht bei Beginn der Charterdauer, spätestens bis 22.00 Uhr von dem Reeder zu übernehmen und sie bei Ablauf der Charterdauer, spätestens bis 12.00 Uhr in dem Jachthafen in Pisz in nicht verschlechtertem Zustand an den Reeder zu übergeben. Der Charterer ist verpflichtet, die Jacht entsprechend den geltenden Vorschriften und guten Seemannsbräuchen zu benutzen. (zurück)

3. Unterzeichnung des Chartervertrages
Die Unterzeichnung des Chartervertrages erfolgt in Pisz am Sitz der Firma oder in........................................................................(zurück)

4. Jachtausrüstung
Die Charterjacht wird ausgerüstet sein mit: Grundsegeln, Focksegel , Spiere zur Umlegung des Mastes, Innenmotor oder Aßenbordmotor, elektrischer Beleuchtung des Innenraumes mit Akkumulator, stationärem Zweilochgaskocher, Waschbecken, Trinkwasser- und Außerbordwasserpumpe, Küchengeschirr, Tafelgeschirr und Besteck, zwei abgefüllten 2kg-Gasflaschen, zwei Behältern mit je 5 Liter Kraftstoffmischungsreserve, zwei Behältern mit je 10 Liter Trinkwasser, mit chemischem WC.*) (zurück)

5. Vorschuss auf die Chartergebühr
Der Charterer ist verpflichtet, innerhalb von 5 Tagen nach erfolgter Vorbestellung, einen Vorschuss in Höhe von 30% der Chartergebühr einzuzahlen. Bei nicht fristgerechter Einzahlung des Vorschusses wird die Vorbestellung rückgängig gemacht. (zurück)

6. Nachzahlung der Chartergebühr
Der Charterer ist verpflichtet, spätestens 30 Tage vor dem Charterbeginn den vollen Betrag der Chartergebühr, vermindert um den früher eingezahlten Vorschuss an den Reeder zu zahlen. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht durch den Charterer wird die Vorbestellung rückgängig gemacht, wobei der früher geleistete Vorschuss von dem Reeder als Vertragsstrafe behalten wird. (zurück)

7. Entrichtung der vollen Chartergebühr
Wird die Vorbestellung 30 oder weniger Tage vor dem Charterbeginn gemacht, ist der Charterer verpflichtet, die volle Chartergebühr in möglichst kurzer Zeit zu bezahlen. (zurück)

8. Kündigung des Vertrages durch den Charterer
Der Charterer kann den Vertrag spätestens 15 Tage vor Charterbeginn bei dem Reeder schriftlich kündigen. In diesem Fall wird die Chartergebühr in Höhe von 50% zurückerstattet, ausgenommen den Betrag der Waren- und Dienstleistungssteuer (VAT), die übrigen 50% der Chartergebühr erhält der Reeder als Vertragsstrafe. (zurück)

9. Garantiekaution
Vor der Übergabe der Jacht an den Charterer ist der Charterer verpflichtet, eine Kaution in Höhe, die in der Preisliste für den gegebenen Yachttyp bestimmt wurde, an den Reeder an der Kasse in Pisz einzuzahlen. (zurück)

10. Seefahrtberechtigungen
Vor der Übergabe der Jacht an den Charterer ist der Charterer verpflichtet, bei dem Reeder das Seefahrtpatent oder Seefahrtbuch mit eingetragenem Segler-Dienstgrad des Jachtführers vorzulegen und eine Fotokopie dieses Dokumentes an den Reeder zu übergeben. Die Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Charterer hat die Vertragsauflösung zur Folge, ohne daß der Vertrag separat gekündigt werden muß, wobei dem Charterer keine Rückerstattung der Chartergebühr zusteht. (zurück)

11. Übernahme der Jacht durch den Charterer
Die Jacht wird an den Charterer von dem befugten Vertreter des Reeders zum Zeitpunkt des Charterbeginns mit der Unterzeichnung des Jachtübergabeprotokolls übergeben. Die vom Charterer erhaltene einfache Ausfertigung des unterzeichneten Vertrages gilt als Jachtzulassungsschein. Vermerke und Bedenken bezüglich des Zustandes der Jacht und ihrer Ausrüstung sollen von dem Charterer ins Übergabeprotokoll der Jacht eingetragen werden. Bei etwaigem Streit wird angenommen, daß die Jacht in protokollgemäßem Zustand und mit protokollgemäßen Ausrüstung übergeben worden ist. (zurück)

12. Verzögerung der Übernahme der Jacht durch den Charterer
Wird die Übergabe der Jacht zum Zeitpunkt des Charterbeginns aus Gründen, die bei dem Charterer liegen, aber keine Auflösung des Chartervertrages im Sinne der früheren Bestimmungen bewirken, nicht zustande kommen, wird die segelfertige Jacht, innerhalb der gesamten Charterdauer, für die der Vertrag abgeschlossen wurde, zur Übernahme durch den Charterer bereitstehen, wobei vom Charterer die Hafengebühr nicht zu entrichten ist. (zurück)

13. Verzögerung der Übergabe der Jacht durch den Reeder
Bei Verzögerung der Jachtübergabe an den Charterer durch den Reeder aus Gründen, die bei dem Reeder liegen, ist der Reeder verpflichtet, eine Vertragsstrafe im folgenden Betrag an den Charterer zu zahlen: 100 (einhundert) PLN bei einer Verzögerung von einer bis zu drei Stunden; 200 (zweihundert) PLN bei einer Verzögerung von über drei bis zu sechs Stunden; 300 (dreihundert) PLN bei einer Verzögerung von über sechs bis zu sechzehn Stunden; 400 (vierhundert) PLN bei einer Verzögerung von über sechzehn bis zu vierundzwanzig Stunden. Bei einer Verzögerung der Jachtübergabe von über vierundzwanzig Stunden ist der Charterer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er erhält die Rückerstattung der Chartergebühr sowie die Hälfte der Chartergebühr als Vertragsstrafe. (zurück)

14. Unmöglichkeit der Leistung
Sollte die Jachtübergabe an den Charterer wegen Anordnungen der Behörden unmöglich sein, steht ihm die Rückerstattung der Chartergebühr zu. Wird die Jachtübergabe aus einem bei dem Reeder liegenden Grund, der durch höhere Gewalt bewirkt oder von einem Dritten verschuldet und von dem Reeder nicht zu verantworten ist, nicht möglich sein, steht dem Charterer die Rückerstattung der Chartergebühr und vertragsmäßige Entschädigung in Höhe von einem Fünftel der Chartergebühr zu. In beiden Fällen finden die Bestimmungen gem. § 13 keine Anwendung. (zurück)

15. Vorzeitige Übergabe der Jacht an den Charterer
Wird die Jacht am Tag des Charterbeginns vor der Uhrzeit des Charterbeginns charterfertig gemacht, kann die Jacht vorzeitig ohne zusätzliche Gebühr an den Charterer übergeben werden. (zurück)

16. Verlust- und Beschädigungsrisiko
Das Risiko des Verlustes und der Beschädigung der Jacht und ihrer Ausrüstung belastet den Charterer vom Zeitpunkt der Jachtübergabe an ihn durch den Reeder bis zum Zeitpunkt der Übergabe der Jacht von ihm an den Reeder. (zurück)

17. Beschränkungen der Jachtverfügung
Die Jacht kann ausschließlich auf den Gewässern der Großen Masurischen Seen benutzt werden und darf in keiner Weise außerhalb dieser Gewässer verbracht werden. Der Charterer darf weder weitere Charterverträge abschließen noch die Jacht zu Erwerbszwecken benutzen. (zurück)

18. Übernahme der Jacht durch den Reeder
Der Charterer übergibt die Jacht an den befugten Vertreter des Reeders zum Zeitpunkt der Charterbeendigung nach einer früheren Unterzeichnung des Jachtübergabeprotokolls. Bei Unstimmigkeiten des Zustandes der Jacht und ihrer Ausrüstung mit dem Inventarbuch der Jacht, sind diese Unstimmigkeiten in das Protokoll aufzunehmen. Der Charterer trägt keine Verantwortung für sichtbare Jachtbeschädigungen und Ausrüstungsmängel, die in dem Übergabeprotokoll nicht verzeichnet sind. Wird die Jacht von dem Reeder fristgerecht und vorbehaltlos übernommen, ist der Charterer berechtigt, einen Chartervertrag für gleichartigen Jachttyp im Jahre 2000 für eine ähnliche Charterdauer, wie es 1999 der Fall war, mit 15 % Rabatt gegenüber dem normalen Charterpreis, der bei dem Reeder im Jahre 2000 gelten wird, abzuschließen. (zurück)

19. Verzögerung der Übergabe der Jacht durch den Charterer
Bei Verzögerung der Jachtübergabe an den Reeder durch den Charterer aus Gründen, die bei dem Charterer liegen, ist der Charterer verpflichtet, eine Vertragsstrafe im folgenden Betrag an den Reeder zu zahlen: 100 (einhundert) PLN bei einer Verzögerung bis zu einer Stunde; 200 (zweihundert) PLN bei einer Verzögerung von einer bis zu drei Stunden; 300 (dreihundert) PLN bei einer Verzögerung von über drei bis zu sechs Stunden; 400 (vierhundert) PLN bei einer Verzögerung von über sechs bis zu sechzehn Stunden; 500 (fünfhundert) PLN bei einer Verzögerung von über sechzehn bis zu vierundzwanzig Stunden; 200 % (zweihundert Prozent) der entrichteten Chartergebühr bei einer Verzögerung von über vierundzwanzig Stunden. (zurück)

20. Beschädigungen und Ausrüstungsmängel
Der Charterer ist verpflichtet, den während der Charterdauer entstandenen und sich aus der Beschädigung der Jacht und der Ausrüstung sowie aus den Ausrüstungsmängeln ergebenden Schaden entsprechend der dem Charterer bei der Jachtübergabe von dem Vertreter des Reeders ausgehändigten Preisliste abzudecken. Bei Beschädigungen oder Mängeln, die in der Preisliste nicht berücksichtigt wurden, ist der Charterer verpflichtet, den von dem Reeder für Reparaturen und Vervollständigungen getragenen Kostenaufwand zu decken und eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Fünftel dieses Aufwandes zu bezahlen. (zurück)

21. Übergabe der Jacht in einem Zustand, der ihre Benutzung unmöglich macht.
Wird die Jacht von dem Charterer an den Reeder in einem Zustand übergeben, der deren weitere Benutzung unmöglich macht, ist der Charterer verpflichtet, neben der Schadenabdeckung gem. § 20 zusätzlich den Schaden abzudecken, der dem Reeder wegen der Außerbetriebsetzung der Jacht entstanden ist, und zwar für einen Zeitraum, der jedoch nicht länger ist, als es in der bei dem Reeder in der Segelsaison 2001 geltenden Preisliste angegeben ist. (zurück)

22. Übergabe einer unaufgeräumten Jacht
er zusätzliche Gebühr für das Aufräumen der Jacht im Betrag von 50 (fünfzig) PLN entrichtet. Dieser Betrag beinhaltet die Waren- und Dienstleistungssteuer (VAT). (zurück)


23. Schlussbestimmungen
Sofern diese "Allgemeinen Charterbedingungen" nichts anderes bestimmen, gelten die vorgesehenen Vertragsstrafen als ausschließliche Strafen. (zurück)

 

== oben ==

 
 

 
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